Kosten

Für die erstmalige Kontaktaufnahme fallen grundsätzlich keine Kosten an.

 

Ich arbeite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten für ihre Tätigkeiten. Es legt die Gebühren für verschiedene anwaltliche Leistungen wie Beratung, Vertretung vor Gericht, Verhandlungen und mehr fest. Das RVG dient dazu, Transparenz und Fairness in der Abrechnung von Anwaltsleistungen sicherzustellen und ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems.

 

Maßgeblich für die tatsächlichen Gebühren im Zivilrecht ist u.a. der sog. "Gegenstandswert". In Strafrecht richten sich die Gebühren nach dem Umfang der Sache (z.B. welches Gericht ist bei Anklage sachlich zuständig, Mandant auf freiem Fuß oder in Haft). 

 

Ich bin gerne bereit, Ihnen dieses Abrechnungssystem zu erläutern und Ihre Fragen dazu zu beantworten.

 

 

Besonderheiten in Strafsachen

 

In Strafsachen behalte ich mir vor, ab Mandatsübernahme einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Dies ist üblich und gängige Praxis und soll eine transparente und effiziente Abwicklung des Mandats ermöglichen. 

 

 

Rechtsschutzversicherung 

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte den Versicherungsschein zum ersten Gespräch mit. Dies erleichtert es mir, eine Deckungsanfrage direkt an Ihre Versicherung zu stellen. 

 

 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe 

 

Sollten Sie sich einen anwaltliche Beratung nicht vollständig aus eigenen Mitteln leisten können, kann in bestimmten Fällen u.a. abhängig vom Rechtsgebiet und ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, Beratungshilfe und/ oder Prozesskostenhilfe zu bewilligt werden. Gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen hierzu.