Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsbereichen und regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander.
Schuldverhältnisse, welche in aller Regel zwischen Gläubiger und Schuldner durch Vertrag begründet werden.
Beispiele hierfür sind:
Kaufverträge (z.B. Gewährleistungs- und Rückabwicklungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Anspruch auf Vertragserfüllung, Zahlungsansprüche usw.),
Mietverträge (Kündigung, Mängelbeseitigungsansprüche, Mieterhöhungen etc.),
Werkverträge (z.B. Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Vergütung, Vertragskündigungen usw.) oder
Dienstleistungsverträge (z.B. Vergütung, Schadensersatzansprüche, Kündigung usw.).
Schuldverhältnisse, welche z.B. durch unerlaubte Handlung oder Geschäftsführung ohne Auftrag begründet werden.
Auch hieraus können sich u.a. Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, oder Unterlassungsansprüche ergeben.
Das Sachenrecht regelt die Beziehung einer Person zu einer Sache und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ( z.B. Eigentums- und Besitzrecht, Belastungsrechte, wie z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht).
Rückgabe- oder Wertersatzansprüche können sich auch aus ungerechtfertigter Bereicherung ergeben, also dem Fall, in welchem ein Vermögenszuwachs ohne rechtlichen Grund erzielt wird.