Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht 

 

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsbereichen und regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander.

 

  • Vertragliche Schuldverhältnisse

 

Schuldverhältnisse, welche in aller Regel zwischen Gläubiger und Schuldner durch Vertrag begründet werden.

 

Beispiele hierfür sind:

 

Kaufverträge (z.B. Gewährleistungs- und Rückabwicklungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Anspruch auf Vertragserfüllung, Zahlungsansprüche usw.),

 

Mietverträge (Kündigung, Mängelbeseitigungsansprüche, Mieterhöhungen etc.),

 

Werkverträge (z.B. Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Vergütung, Vertragskündigungen usw.) oder

 

Dienstleistungsverträge (z.B. Vergütung, Schadensersatzansprüche, Kündigung usw.).

 

  • Gesetzliche Schuldverhältnisse 

 

Schuldverhältnisse, welche z.B. durch unerlaubte Handlung oder Geschäftsführung ohne Auftrag begründet werden.

Auch hieraus können sich u.a. Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, oder Unterlassungsansprüche ergeben. 

 

  • Sachenrecht

 

Das Sachenrecht regelt die Beziehung einer Person zu einer Sache und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ( z.B. Eigentums- und Besitzrecht, Belastungsrechte, wie z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht). 

 

  • Ungerechtfertigte Bereicherung

 

Rückgabe- oder Wertersatzansprüche können sich auch aus ungerechtfertigter Bereicherung ergeben, also dem Fall, in welchem ein Vermögenszuwachs ohne rechtlichen Grund erzielt wird.